Sodann seien weitere Fragen nach der Notwendigkeit weiterer Abklärungen aufgrund der Persistenz der Beschwerden nach der Operation nicht gestellt und folglich nicht beantwortet worden. Spätestens nach Vorliegen der histologischen Untersuchung der Gallenblase mit einer nur geringen chronischen Entzündung und den weiterhin bestehenden Beschwerden hätten zusätzliche Abklärungen in die Wege geleitet werden müssen. Indem keine weiteren Abklärungen erfolgt seien, hätten die zuständigen medizinischen Fachpersonen einen vorwerfbaren Diagnosefehler begangen. Ob mit weiteren Abklärungen der Herzinfarkt rechtzeitig hätte entdeckt und behandelt und damit der Tod von C._