Die Frage nach der Vermeidbarkeit des Todes lasse der Gutachter offen; diese könne er als Chirurg und Intensivmediziner auch nicht abschliessend beantworten. Diese Fragestellung müsse vielmehr ein kardiologischer Facharzt beantworten. Eine Überlebenswahrscheinlichkeit erscheine durchaus gegeben. Sodann seien weitere Fragen nach der Notwendigkeit weiterer Abklärungen aufgrund der Persistenz der Beschwerden nach der Operation nicht gestellt und folglich nicht beantwortet worden.