Am 17. Mai 2022 ging die fristgemäss bezahlte Sicherheitsleistung des Beschwerdeführers von Fr. 1'500.– beim Gericht ein. Mit Eingabe vom 16. Juni 2022 liess der Beschwerdeführer innert angesetzter Frist eine Beschwerdeergänzung einreichen. Die Staatsanwaltschaft übermittelte der Anklagekammer am 28. Juni 2022 die Akten und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 12. Juli 2022 liess sich der Beschwerdeführer dazu vernehmen. Diese Eingabe wurde der Staatsanwaltschaft am 13. Juli 2022 zugestellt. Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten wird, soweit erforderlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.