Darauf weist im Übrigen auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seiner Fachinformation Tierschutz "Zwinger und Boxen zur Haltung von Hunden" hin und hält fest, dass Hunde nicht in die Transportbox eingesperrt werden dürfen. Würden Transportboxen als Rückzugsort angeboten, müsse vorgängig das Verschlussgitter dauerhaft entfernt worden sein, war hier aber nicht geschehen ist. Das Verschlussgitter ist jeweils unbestrittenermassen zu, wenn sich der Hund in der Nacht und während dem Kochen und Essen in der Box befindet. Insoweit dient ihm die Box während diesen Zeiten gerade nicht als Rückzugsort, den er jederzeit wieder verlassen kann.