Der Beschwerdegegner gab anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 29. März 2022 an, dass die Transportbox beim Küchenfenster zur Terrasse stehe. Die genaue Abmessung der Box kenne er nicht, aber sie sei recht gross und passe nicht ins Auto. Der Hund sei jeweils in der Nacht von 00.00 Uhr bis ca. 07.00 Uhr in der Box. In dieser Zeitspanne sei die Türe jeweils zu, weil er sonst alles kaputt machen würde. Der Hund sei zudem während des Kochens und Essens in der Transportbox; ansonsten würde er alles wegessen. © Kanton St.Gallen 2024 Seite 6/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte