Sodann habe die Vorinstanz in einem anderen Fall erkannt, dass die Unterbringung eines Tiers in einem Fahrzeug während der Nacht als "Haltung" zu qualifizieren sei (ST.2021.38511). Auch in weiteren Fällen habe die Vorinstanz dafürgehalten, dass eine stundenweise Unterbringung eines Hundes in einer zu kleinen Box nicht erlaubt sei (ST.2022.971, ST.2021.8238). In anderen Kantonen seien ebenfalls zahlreiche Strafbefehle erlassen worden im Zusammenhang mit einer stundenweisen Unterbringung von Hunden in zu kleinen Boxen, wie etwa der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten STA4 ST.2020.2821 vom