D.-Gleichentags nahm das Kantonale Untersuchungsamt das Verfahren wegen des Vorwurfs der verbotenen Hundehaltung in einer Transportbox nicht anhand. Dagegen erhob das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit Eingabe vom 2. Mai 2022 Beschwerde bei der Anklagekammer und beantragte Folgendes: "1. Die Nichtanhandnahmeverfügung vom 26. April 2022 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, eine Strafuntersuchung gegen A.___ zu eröffnen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Kantonalen Untersuchungsamtes St. Gallen."