Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Beschwerdeführer, gegen A.___ Beschwerdegegner, und Staatsanwaltschaft, Vorinstanz, betreffend © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Nichtanhandnahme Sachverhalt: A.-Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen wollte am 24. Februar 2022 die Hundehaltung von A.___ kontrollieren; dieser gewährte den Mitarbeiterinnen des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen allerdings keinen Zutritt zum Wohnhaus. Durch ein Fenster sahen sie, dass ein Hund in einer Transportbox eingesperrt war.