Die mit der Zivilklage geltend gemachte Forderung muss spätestens im Parteivortrag an der Hauptverhandlung beziffert und begründet werden (Art. 123 Abs. 2 StPO; BGer 6B_735/2019 vom 8. April 2020 E. 4.3). Im […] fusionierten die X.___ AG und die Beschwerdegegnerin. Ab diesem Zeitpunkt war wegen des Verlusts der Parteistellung © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte