Berufung anmeldete. Im Weiteren bewilligte der verfahrensleitende Kreisrichter am 5. April 2022 das Akteneinsichtsgesuch der C.___ AG. C.- Gegen die Bewilligung des Akteneinsichtsgesuchs liess A.___ am 19. April 2022 Beschwerde bei der Anklagekammer erheben und folgende Anträge stellen: "1. Die Verfügung des Kreisgerichts St. Gallen vom 5. April 2022 betreffend Akteneinsicht in der Strafsache […] sei aufzuheben. 2. a) Das Akteneinsichtsgesuch der C.___ sei abzuweisen. b) Eventualiter sei die Angelegenheit zur Neubeurteilung an das Kreisgericht St. Gallen zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."