3. Vorliegend fand die Haftverhandlung am 30. September 2021, ab 16:18 Uhr, statt. Anwesend waren – neben dem Haftrichter und der (a.o.) Gerichtsschreiberin – die Gesuchsgegnerin und ihr Verteidiger. Auf Seiten des Gesuchstellers (Staatsanwaltschaft) nahm niemand teil. Nach Entscheideröffnung an die Anwesenden wurde die Verhandlung um 17:13 Uhr geschlossen. Um 18:38 Uhr übermittelte der regionale Zwangsmassnahmenrichter seinen Entscheid im Dispositiv per E-Mail an die Verteidigung der Gesuchsgegnerin sowie an die fallführende Staatsanwältin. Am 1. Oktober 2021 reichte der Gesuchsteller Beschwerde ein.