Die Verfügung im Rahmen der StPO ist eine individuell konkrete Anordnung eines Staatsanwaltes, mit der gestützt auf die StPO eine für den Adressaten verbindliche und erzwingbare Rechtswirkung erzielt wird. Von den Verfügungen abzugrenzen sind behördliche Zusicherungen, Auskünfte, Empfehlungen und Belehrungen, welche keine Rechtsfolgen verbindlich festlegen (Zürcher © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/3 Publikationsplattform St.Galler Gerichte