Es ist jedenfalls nicht dargetan, dass der Anzeiger bereits früher oder im Zusammenhang mit früheren Ausschreitungen an jenem Osterwochenende weggewiesen worden oder nur schon in Erscheinung getreten ist. Offenkundig erkannte dies auch die Stadtpolizei, thematisierte sie doch in ihrer ins Recht gelegten Medienmitteilung vom 5. April 2021 die Verhältnismässigkeit ihres Einsatzes selber ("Dem Stadtrat und der Stadtpolizei ist bewusst, dass die vielen Wegweisungen auch Fragen aufwerfen"). © Kanton St.Gallen 2024 Seite 5/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte