Ob aus der unstreitig unauffälligen Anwesenheit eines jüngeren Bürgers zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gastgewerbebetrieb im Zentrum von St. Gallen ein solcher begründeter Verdacht abgeleitet werden kann, erscheint offen. Auch die hohe Zahl von 650 ausgesprochenen Wegweisungen, welche die Angezeigten in ihrer Vernehmlassung selber nennen, wirkt wenig differenziert und könnte als Hinweis auf bewusste reihenweise und ohne begründeten Verdacht erfolgte und damit im Ergebnis möglicherweise rechtswidrige Wegweisungen verstanden werden.