5.2 Für eine Wegweisung, die einen Eingriff in die grundrechtlich geschützte persönliche Freiheit darstellt (Art. 10 Abs. 2 BV), ist gemäss Art. 29 Abs. 1 lit. d PG ein "begründeter Verdacht" erforderlich. Ob aus der unstreitig unauffälligen Anwesenheit eines jüngeren Bürgers zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gastgewerbebetrieb im Zentrum von St. Gallen ein solcher begründeter Verdacht abgeleitet werden kann, erscheint offen.