306 Abs. 2 ZGB). Die Befugnisse der Eltern entfallen bei Interessenkollisionen in der entsprechenden Angelegenheit von Gesetzes wegen (Art. 306 Abs. 3 ZGB; BGer 6B_184/2016 E. 5.1; LGVE 2017 I Nr. 23 E. 2; AR GVP 30/2018 Nr. 3738 E. 5). Die Eltern von S._____ (Beschwerdeführerin / Beschwerdegegner) haben das gemeinsame Sorgerecht inne. Die Mutter des Kindes (Beschwerdeführerin) hat gegen dessen Vater (Beschwerdegegner) Anzeige wegen angeblicher sexueller Handlungen zum Nachteil von S._____ eingereicht. Folglich liegt ein offensichtlicher Interessenkonflikt zwischen den Eltern und dem Kind vor, da sich ihre Interessen und