a) Die Beschwerdeführerin füllte am 1. Mai 2020 auf der Polizeistation Gams das Formular "Straf-/Zivilklage bei Offizialdelikten" aus und unterzeichnete dieses. In diesem Formular wird die Beschwerdeführerin als Geschädigte aufgeführt und festgehalten, dass sie sich als Strafklägerin am Strafverfahren beteiligen und Parteirechte ausüben will. Die Vorinstanz behandelte die Beschwerdeführerin nachfolgend allerdings nicht als Privatklägerin und ihr wurde – soweit ersichtlich – auch die angefochtene Verfügung nicht direkt zugestellt. In vorliegendem Strafverfahren kam bzw. kommt einzig S.____ als unmittelbar geschädigte Person in Betracht.