5. Darüber hinaus sprechen auch formelle Gründe für die Erteilung der Ermächtigung, wurde die Strafuntersuchung doch (materiell) bereits eröffnet. Die zuständige Staatsanwältin ordnete die – gebotene und unaufschiebbare – Obduktion des Leichnams des durch die Schüsse zu Tode gekommenen Angreifers an, die am Folgetag der Ereignisse durchgeführt und bezüglich welcher das Gutachten am 14. September 2020 erstattet wurde. Die Obduktion und die hierfür erforderliche Sicherstellung des Leichnams stellen gemäss Strafprozessordnung Zwangsmassnahmen dar (Art. 253 StPO).