Die Anklagekammer hatte über die Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen die Polizeibeamten zu befinden. (Anklagekammer, 29. Oktober 2020, AK.2020.367-AK und AK. 2020.368-AK) Aus den Erwägungen: II. 2. Im vorliegenden Ermächtigungsverfahren ist ausschliesslich unter strafrechtlichen Gesichtspunkten darüber zu entscheiden, ob bezüglich des angezeigten Sachverhalts die Voraussetzungen für die Erteilung der Ermächtigung zur Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die angezeigten Personen gegeben sind.