Schliesslich gehen sowohl die Polizei als auch das Kantonsspital vom Verdacht eines nicht-natürlichen Todes aus. Dabei wird vom Kantonsspital anlässlich der Meldung des aussergewöhnlichen Todesfalls aus rechtsmedizinischer Sicht ausdrücklich eine Obduktion empfohlen. Der Zusammenhang zwischen dem positiven Drogenschnelltest und dem Ableben von B.___ sel. ist sodann ebenfalls unklar bzw. nicht restlos geklärt. Damit ergibt sich vorliegend die Notwendigkeit einer Obduktion zur Feststellung der Todesart und - © Kanton St.Gallen 2024 Seite 3/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte