Bereits mit dem Verdacht eines Todes aufgrund Betäubungsmittelkonsums drängt sich eine Obduktion auf. Hinzu kommen die weiteren, insbesondere polizeilichen Feststellungen, welche die Notwendigkeit einer Obduktion indizieren, so etwa die offenstehende Wohnungstüre, der Hinweis des Verstorbenen am Vorabend an einen Polizeibeamten in der Innenstadt auf einen angeblichen Raub, die Anwesenheit von mindestens einer weiteren Person in der Nacht in der Wohnung, deren Aussagen, die in Widerspruch zu weiteren Aussagen stehen, wie auch das Alter des Verstorbenen (Jg. […]). Schliesslich gehen sowohl die Polizei als auch das Kantonsspital vom Verdacht eines nicht-natürlichen Todes aus.