Die Notwendigkeit einer Obduktion ergibt sich aus der Gesamtheit der bis dahin erfolgten rechtsmedizinischen und polizeilichen Feststellungen. Aus rechtsmedizinischer Sicht besteht beispielsweise bei jedem Drogentoten, aber auch bei möglichen Hinweisen auf Veränderungen an oder im Umfeld der Leiche (unklare Schliessverhältnisse etc.) eine Obduktionsindikation (vgl. BSK StPO – Zollinger/Kipfer, Art. 253 N 61a).