ungewöhnliche Tod im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Als aussergewöhnlicher Tod gilt auch jeder unklare Tod, also jeder plötzliche und unerwartete Todesfall, bei dem eine nicht natürliche Todesursache möglich ist (Hansjakob, in: Donatsch/Hansjakob/Lieber, StPO Komm., Art. 253 N 2 f.).