253 StPO (SR 312.0). Notwendigkeit der Obduktion bei einem aussergewöhnlichen, also nicht natürlichen bzw. unklaren Todesfall: Verdacht auf Mischintoxikation, weitere polizeiliche Feststellungen (offenstehende Wohnungstüre, der Hinweis des Verstorbenen am Vorabend an einen Polizeibeamten in der Innenstadt auf einen angeblichen Raub, die Anwesenheit von mindestens einer weiteren Person in der Nacht in der Wohnung, deren Aussagen, die in Widerspruch zu weiteren Aussagen stehen, Alter des Verstorbenen) sowie rechtsmedizinische Empfehlung (Anklagekammer, 9. September 2020, AK.2020.268). Aus den Erwägungen: