3.a) Nach Anklageerhebung am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland kam es regelmässig zu Ausstandsgesuchen, welche bis auf eines alle geschützt werden mussten. Es begann mit Entscheid der Anklagekammer vom 31. Mai 2017, in welchem die (damalige) Verfahrensleiterin A und die (damalige) Gerichtsschreiberin B zufolge Vorbefassung für die hängigen Verfahren in den Ausstand versetzt wurden. Im Dezember 2018 wurde dann – nach Eröffnung des Entscheides durch das Kreisgericht © Kanton St.Gallen 2024 Seite 2/4 Publikationsplattform St.Galler Gerichte