Einen tauglichen Gesamteindruck der Formen, der die oben beschriebenen charakteristischen Eigenschaften ("Hutaufsatz" bzw. "Vulkankegel") zeigt und der dritten Dimension der 3D-Marke genügend Rechnung trägt, ergibt der Betrachtungswinkel von schräg oben (vgl. folgende Abbildungen): Nespresso-Kapsel Denner-Kapsel (aus beklagt. Beilage 5) (beklagt. Beilage 7) CH-Marke Nr. P-486889 Denner-Kapsel Vergleicht man den Gesamteindruck aus diesem tauglichen Betrachtungswinkel, der die charakteristischen Merkmale der geschützten Formmarke zeigt und der drei-dimen-