Dabei darf aber die CH-Marke Nr. P-486889 bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr jedoch nicht auf dieses Element reduziert werden. Die Marke ist im Gesamtbild zu beurteilen. Es ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr jedoch ein Betrachtungswinkel zu wählen, der die charakteristischen, starken Merkmale zeigt und nicht verdeckt. Untauglich sind damit etwa Blickwinkel, welche die dritte Dimension der (drei-dimensionalen) Formmarke völlig ausblenden; so etwa der Blick auf den seitlichen Querschnitt der Kapselform (vgl. folgende Abbildung).