Nach dem vorne Gesagten lässt sich aus der gesuchstellerischen Marke und deren Gebrauch jedoch keine Verkehrsdurchsetzung für den einfachen Kegelstumpf in seiner Grundform (mit technisch bedingtem Flansch) begründen, da praktisch alle auf dem Schweizer Markt erhältlichen Kaffeekapseln, insbesondere auch diejenigen von mit dem Nespresso- System konkurrenzierenden Systemen (vgl. etwa Delizio), ebenfalls als Grundform den einfachen Kegelstumpf mit Flansch verwenden. Die Beurteilung des Schutzumfanges der gesuchstellerischen Formmarke darf demnach nicht so erfolgen, wie wenn der nicht schützbare Bestandteil eben doch vom Inhaber der Marke monopolisiert werden könnte.