Zum anderen wurden die Personen in einem Zeitpunkt befragt, als die Denner-Kapsel noch praktisch unbekannt war. Das Publikum war mit anderen Worten auf die Unterscheidung der beiden Formen nicht sensibilisiert. Dies dürfte sich durch das Medieninteresse, das die zu beurteilende Streitigkeit geweckt hat, wesentlich geändert haben. Die Studienergebnisse des Parteigutachtens vermögen deshalb das Gericht nicht von der Pflicht zu entbinden, die Formen eingehender zu prüfen.