vermuten (BGE 118 II 322 E. 1 S. 323 f.; BGE 116 II 463 E. 2d/bb S. 468). aa) Die Zeichenverwechselbarkeit - das heisst die Ähnlichkeit der Zeichen hinsichtlich ihrer Form - ist als Voraussetzung für die Verwechslungsgefahr stets erforderlich, aber nicht ausreichend. Massgebend ist, ob aufgrund der Ähnlichkeit der Denner-Kapseln Fehlzurechnungen zu befürchten sind, welche die CH-Marke Nr. P- 486889 in ihrer Individualisierungsfunktion gefährden. Dabei hängt die Gefahr von Fehlzurechnungen von den Umständen ab, unter denen die Adressaten die Zeichen wahrnehmen, und von der Art, wie sie die Zeichen verstehen und in der Erinnerung behalten (BGE 127 III 160 E. 2a).