bb) Die Gesuchstellerinnen haben ihre Formmarke für die Warenklasse Nr. 30 gemäss Nizza-Klassifikation schützen lassen. Die Warenklasse Nr. 30 enthält unter anderem Kaffee, namentlich "Café, extraits de café et préparations à base de café; succédanés du café et extraits de succédanés du café." Die gesuchstellerische Formmarke ist somit für Kaffee in verschiedenen Arten geschützt. Gemäss der Datenbank des Instituts für Geistiges Eigentum fallen unter diesen Begriff auch Kapseln für elektrische Kaffeemaschinen ([gefüllt]; fr: cartouches pour machines à café électriques [remplies]).