HG_2011_199.doc 28 CH-Marke Nr. P-486889 Denner-Kapsel b) Andererseits kann der Markeninhaber einem anderen den Gebrauch von Zeichen verbieten, die dem geschützten Zeichen ähnlich sind und für gleiche oder gleichartige Waren bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt (Art. 13 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG).