Formmarke und deren Gebrauch lässt sich somit keine Verkehrsdurchsetzung für den einfachen Kegelstumpf in seiner Grundform begründen. Eine Verkehrsdurchsetzung wäre im Übrigen auch deshalb nicht anzunehmen, weil die Hersteller von anderen – teilweise nicht mit Nespresso kompatiblen Systemen – für ihre Kaffeekapseln ebenfalls die Grundform des einfachen Kegelstumpfes mit Flansch verwenden. Die Gesuchstellerinnen bringen zwar zu Recht vor, dass auf dem Schweizer Markt verschiedene Kapseln von Drittanbietern existieren, die eine von der Nespresso-Kapsel abweichende Form aufweisen.