b) Das Publikum erwartet im vorliegenden Fall nicht Kaffee(pulver) in einer besonderen Verpackung, womit auch die Formen von Beuteln, Gläsern u.ä. zu prüfen wäre. Vielmehr erwartet das Publikum eine Ware, mit der sich in einer Nespresso- Maschine Kaffee zubereiten lässt, d.h. grundsätzlich eine Kapsel. Es gilt damit zu prüfen, ob die CH-Marke Nr. P-486889 das Wesen einer Kaffeekapsel ausmacht, die in einer Nespresso-Maschine funktioniert. Dies ist zu verneinen. Zum einen geht die Formgestaltung der Nespresso-Kapsel über "einen kleinen Behälter", "der irgendeine runde Form" hat hinaus.