Kaffeekapseln seien ein eigenständiges Produkt, von dem das Publikum erwarte, dass es sich um einen kleinen Behälter handle, der irgendeine runde Form aufweise. Gegenstände ohne eigene Konsistenz wie Flüssigkeiten, Pulver oder Granulate oder eben Kaffeepulver würden ausschliesslich aufgrund der Verpackung wahrgenommen, in denen sie enthalten sind (Ger.act. 33 Duplik, Rz. 72 ff).