f) In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Gesuchsgegnerinnen kann davon ausgegangen werden, dass "Nachteile in Kauf genommen werden müssen, je mehr die Kapselform von der Form des Kapselkäfigs abweicht" (Beweiswürdigung Gesuchsgegnerinnen Rz 18). Wie erwähnt, legte der Experte nachvollziehbar dar, dass es bei Kunststoffkapseln alternative Formen gibt, die zwar innerhalb der geometrischen Hüllkurve des Kapselkäfigs liegen müssen, ansonsten aber verschiedenste Formgebungen möglich sind, die nur durch die Festlegung des Mindestvolumens und allfällige Versteifungselemente begrenzt sind.