e) In Bezug auf die konische Form unterscheidet der Experte zwischen Kapseln aus Aluminium und solchen aus Kunststoff. In Bezug auf die Kapseln aus Aluminium hielt er fest, die Möglichkeiten für alternative Formen seien aufgrund erhöhter Kosten des Herstellprozesses eher eingeschränkt, aber ohne Einschränkung der Funktionalität vorhanden (Gerichtsgutachten S. 1 und 10; ferner S. 2 drittletzter Absatz). Er hielt ausdrücklich fest, dass eine nicht konische Form bei metallischen Werkstoffen nicht sinnvoll sei wegen des vermutlich erhöhten Fertigungsaufwandes (Gerichtsgutachten S.