c) Aufgrund der Ausführungen des Experten insbesondere im Ergänzungsgutachten (S. 2) ist davon auszugehen, dass Kapseln ohne umlaufenden Flansch in den Nespresso-Maschinen u.a. der dritten und vierten Generation gar nicht eingeführt und nach dem Brühprozess der Maschine entnommen werden können. Damit steht fest, dass der Flansch technisch notwendig ist und in Bezug auf diesen den Gesuchsgegnerinnen keine Alternative zumutbar ist. Die Gesuchstellerinnen führen denn auch selber aus, dass die Café Royal Kapseln, die über einen Flansch und eine Membran verfügen, ihre Markenrechte nicht verletzen.