Dass solche Konstruktionen existieren würden, werde nirgends im Gerichtsgutachten angeführt, und die einzelnen funktionalen Anforderungen würden nirgends in Bezug zu den von der Gesuchstellerinnen behauptete Alternativformen gesetzt. Damit bleibe es aber bei der Aussage des Gutachters, dass die Anpassung der Kapselform an die Form des Kapselkäfigs naheliegend und zweckmässig sei und dass gewichtige Nachteile in Kauf genommen werden müssten, je mehr die Kapselform von der Form des Kapselkäfigs abweicht. Der Experte bestätige, dass die konische Form auch eine sinnvolle Lösung unter Kostengesichtspunkten darstelle.