P-486889 nur einer von mehreren Gründen für den Antrag auf Abweisung des Massnahmegesuchs sei (vgl. dazu Beweiswürdigung Gesuchsgegnerinnen Rz. 4 ff.). Sie machten geltend, der Experte führe aus, eine konische Form sei dann nicht erforderlich, wenn Konstruktionen entwickelt würden, welche die funktionalen Anforderungen zur Herstellung eines "ordentlichen Kaffees" erfüllen würden. Dass solche Konstruktionen existieren würden, werde nirgends im Gerichtsgutachten angeführt, und die einzelnen funktionalen Anforderungen würden nirgends in Bezug zu den von der Gesuchstellerinnen behauptete Alternativformen gesetzt.