verhindern (Ergänzungsgutachten S. 4). 6. Die Gesuchstellerinnen hielten in ihrer Stellungnahme zum Beweisergebnis vom 21. Dezember 2012 (nachfolgend Beweiswürdigung Gesuchstellerinnen; Ger.act. 111) insbesondere fest, nach erfolgter Experteninstruktion habe die Muttergesellschaft der Gesuchsgegnerin 1, die Migros, in der Schweiz Café Royal Kapseln (kläg. act. 77) lanciert. Gemäss eigenen Angaben werde die Café Royal Kapsel in der Schweiz hergestellt und sei mit allen aktuellen Nespresso-Maschinen kompatibel. Die Form dieser Kapsel unterscheide sich hinreichend von der durch die CH-Marke Nr. P-486889 geschützten Form.