(Gerichtsgutachten S. 7 unten). Wie der Experte im Ergänzungsgutachten ausführte, würden sich diese Ausführungen auf die Verpackung im Allgemeinen beziehen und darauf verweisen, dass es für jedes Verpackungssystem generische Formen gibt, die vergleichsweise einfach herzustellen sind, zum Beispiel Flaschen (zylindrisch, mit aufgesetztem Hals und Ausguss), Tuben (zylindrisch, mit Schulter und Kopf als Auslass, mit umgelegtem Boden zum Befüllen) oder Beutel (rechteckig, mit seitlicher Siegelung zum Schliessen und Dichten). Zu damit verbundenen Schutzrechtsfragen könne er keine Stellung nehmen (Ergänzungsgutachten S. 3).