HG_2011_199.doc 18 enges Anliegen der Kapsel an der Käfigwand sowie ein weitestgehendes Ausfüllen des Käfigvolumens umschreibe. Unter diesem Gesichtspunkt seien die vorgestellten Ausführungsformen (kläg. act. 25) und Prototypen (kläg. act. 65 und 66) nicht "weitestgehend komplementär" (Ergänzungsgutachten S. 3 f.).