25 abgebildeten Formen und in den als kläg. act. 65 und 66 eingereichten Prototypen erfülle die oben erwähnten Funktionen des Flansches (Gerichtsgutachten S. 6 f.). Ein Flansch sei äusserst vorteilhaft und entspreche konventioneller Konstruktionsweise, um becherähnliche Packmittel "abzudeckeln", d.h. mit einem Deckel zu versehen, sei aber technisch nicht notwendig (d.h. Alternativen sind technisch möglich), um eine Membran zu befestigen.