Allfällige Wasserreste zwischen Kapsel und Käfig seien unbedeutend in Bezug auf die Qualität des gebrühten Kaffees; auch der verbleibende Hohlraum zwischen Kapselkäfig und Kapselwand führe – abgesehen bei Maschinen der ersten Generation (Alesi) – nicht zu Nachteilen. In den HG_2011_199.doc 15 Maschinen der ersten Generation sei das Einstossen der Wasserversorgung bei allen Kunststoffkapseln ein Problem, womit auch vorgelochte Kapseln nicht oder nur schwer verwendet werden könnten (Gerichtsgutachten S. 4).