Eine Form könne nur dann für die Entnahme hinderlich sein, wenn die Kapsel zu eng an den Käfig angepresst werde und es zum Beispiel zu Verkantungen der Kapsel mit dem Käfig kommen könnte (Gerichtsgutachten S. 5 f.). Ein bei einer nicht konischen Kapsel bestehender Hohlraum zwischen Kapselkäfig und Kapselseitenwand habe, solange er im Vergleich zum Kapselvolumen klein sei (vgl. nachfolgend lit.