Während bei einem metallischen Werkstoff wie Aluminium eine nicht konische Form wegen des erhöhten Fertigungsaufwandes nicht sinnvoll sei, sei eine nicht konische Form bei Kunststoffen dann sinnvoll, wenn der Materialaufwand nicht erhöht werde und eine Entformung bei der Herstellung ohne Mehraufwand möglich sei. Bei einer Kunststoffkapsel sei ein "Eindrücken" nicht möglich, sondern die Form sei beim Spritzen oder Giessen der Kapsel zu bestimmen und könne im Nachhinein nicht verändert werden (Gerichtsgutachten S. 3 f.).