Der Begriff "Komplementarität" werde deshalb im Sinne einer geometrischen Ähnlichkeit verwendet (Gerichtsgutachten S. 2). Der Experte führte in allgemeiner Weise die Vor- und Nachteile einer komplementären Form der Kapsel an und hielt insbesondere fest, gegen eine weitestgehend komplementäre Form einer Kunststoffkapsel sprächen eine kunststoffgerechte Konstruktion (zum Begriff "kunststoffgerecht" vgl. Ergänzungsgutachten S. 1) der Kapsel mit Minimalisierung des Materialaufwandes und bestmöglicher Erfüllung der Aufgaben sowie die Vermeidung von Problemen bei der Entnahme der Kapsel.