diesem Zusammenhang darauf hin, dass angesichts des unterschiedlichen Materials, aus denen die Kapseln hergestellt würden (Metalle wie Aluminium bzw. Kunststoffe), deren Konstruktion immer unterschiedlich sei. Der Begriff "Komplementarität" werde deshalb im Sinne einer geometrischen Ähnlichkeit verwendet (Gerichtsgutachten S. 2).