2. Wie der Handelsgerichtspräsident im Entscheid vom 29. August 2011 (Ger.act. 12) ausgeführt hat, prüfte der Handelsgerichtspräsident im Entscheid vom 4. März 2011 in einem zweiten Schritt, ob die Voraussetzungen von Art. 2 lit. b MSchG erfüllt sind, wonach Formen der Ware oder Verpackung, die technisch notwendig sind, vom Markenschutz ausgeschlossen sind. Er kam dabei zum Schluss, es sei von den Gesuchstellerinnen nicht glaubhaft dargelegt worden, dass für die Kapseln mögliche HG_2011_199.doc 10